Durchführungsbestimmungen
Saison 2010/2011
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1. |
Zuständigkeiten |
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a) b) c) |
Durchführung der Spiele Schiedsrichteransetzung Rechtswesen |
Klassenleiter Reinhold Wolfinger
(Vorsitzender Kreissportgericht), |
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2. |
Ansetzungen - Absetzungen - Änderungen |
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Ausschließlich durch den Klassenleiter. |
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3. |
Nichtbespielbarkeit des Sportgeländes |
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Bei drohendem Spielausfall hat der Platzverein umgehend den Klassenleiter telefonisch zu verständigen. Nur der Klassenleiter kann ein Spiel absetzen! Dieser kann ein Spiel bei drohendem Spielausfall kurzfristig auch auf einem neutralen Platz ansetzen, wenn es ihm geboten erscheint (§ 39a SpO). Die Vereine werden nachdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Sperrung eines Sportgeländes dem Ligenleiter innerhalb von drei Tagen eine amtliche, begründete, schriftliche Bestätigung der Stadt bzw. Gemeinde vorzulegen ist. |
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4. |
Spielverlegungen |
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Diese sind spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin mittels Formular "Antrag auf eine gebührenpflichtige Spielverlegung" beim Klassenleiter zu beantragen. |
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5. |
Evtl. Entscheidungsspiel(e) / Relegationsrunde |
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Sie werden nach § 32/32a SpO durchgeführt. |
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6. |
Nachholspiele |
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Als mögliche Nachholtermine gelten alle Di/Mi/Do und die Wochenenden, an denen die Terminlisten keine Spiele vorsehen. |
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7. |
Auf- und Abstieg / Relegation |
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Kreisoberliga: |
1 Aufsteiger zur Gruppenliga Frankfurt-West Maximal 5 Absteiger zur Kreisliga A – Richtzahl 18 Klausel: Wird durch Auf- und Abstieg vor Beginn der Relegation die Mannschaftszahl 18 unterschritten, verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Relegation: Der Tabellenzweite relegiert zur Gruppenliga. Der Verein, der in der Abschlusstabelle unmittelbar vor den Absteigern platziert ist, bestreitet eine Relegation mit dem Tabellenzweiten der Kreisliga A. |
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Kreisliga A: |
1 Aufsteiger zur Kreisoberliga Friedberg Maximal 8 Absteiger zur Kreisliga B – Richtzahl 18 Klausel: Wird durch Auf- und Abstieg vor Beginn der Relegation die Mannschaftszahl 18 unterschritten, verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend. Relegation: Der Tabellenzweite relegiert zur Kreisoberliga. Der Verein, der in der Abschlusstabelle unmittelbar vor den Absteigern platziert ist, bestreitet eine Vierer-Relegation mit den drei Tabellenzweiten der Kreisligen B. |
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Kreisligen B: |
Jeweils 1 Aufsteiger zur Kreisliga A Friedberg. Relegation: Der jeweilige Tabellenzweite relegiert zur Kreisliga A. |
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8. |
Platzaufbau |
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Auf die Beachtung des § 56 der SpO durch den Platzverein wird besonders hingewiesen. |
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9. |
Pässe |
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Beim Spiel fehlende Pässe sind innerhalb von 8 Tagen dem Klassenleiter unaufgefordert vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie ist möglich. Das Spielen auf Passkopie (als Ersatz des Passes) ist nicht zulässig. |
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10. |
Spielberichtsbogen / Freiumschlag |
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Es sind zwei Spielberichtsbogen zu erstellen. Dem Schiedsrichter ist durch den Platzverein ein adressierter, mit einer Briefmarke versehener Briefumschlag zur Verfügung zu stellen. Dies gilt auch für Spiele der 2. Mannschaften. |
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11. |
Eintrittspreise |
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Jeder Verein hat 5 HFV-Ausweiskarten erhalten, die zum freien Eintritt bei einem Spiel seines Vereins berechtigen. Ungültige Karten und auch sonstige abgelaufene Ausweise aller Art sind einzuziehen und dem Klassenleiter zuzusenden. |
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Empfohlene Höchst-Eintrittspreise: |
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Laut Beschluss der Vereinsvertreter wurden folgende Höchst-Eintrittspreise festgelegt: |
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Kreisoberliga: |
€ 3,00 € 2,50 |
Männliche Erwachsene Rentner, Jugendliche ab
vollendetem 16. Lebensjahr, |
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Kreisliga A: |
€ 2,50 € 2,00 |
Männliche Erwachsene Rentner, Jugendliche ab
vollendetem 16. Lebensjahr, |
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Kreisligen B: |
€ 2,00 € 1,50 |
Männliche Erwachsene Rentner, Jugendliche ab
vollendetem 16. Lebensjahr, |
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Frauen haben generell freien Eintritt ! |
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Kreisfußballausschuss Friedberg |
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Stand:
10. Juli 2010 |
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