Durchführungsbestimmungen

Saison 2010/2011

Allgemein

1.

Zuständigkeiten

 

a)

b)

c)

Durchführung der Spiele

Schiedsrichteransetzung

Rechtswesen

Klassenleiter

Heinz Schwab, Reiner Klöpfel

Reinhold Wolfinger (Vorsitzender Kreissportgericht),
Feldbergstr. 8, 61194 Niddatal,
Tel. 06034-908354 (p), 0172-9360638 (m),
Fax: 06034-908359 (p)

 

 

2.

Ansetzungen - Absetzungen - Änderungen

 

Ausschließlich durch den Klassenleiter.

 

 

3.

Nichtbespielbarkeit des Sportgeländes

 

Bei drohendem Spielausfall hat der Platzverein umgehend den Klassenleiter telefonisch zu verständigen. Nur der Klassenleiter kann ein Spiel absetzen! Dieser kann ein Spiel bei drohendem Spielausfall kurzfristig auch auf einem neutralen Platz ansetzen, wenn es ihm geboten erscheint (§ 39a SpO). Die Vereine werden nachdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der Sperrung eines Sportgeländes dem Ligenleiter innerhalb von drei Tagen eine amtliche, begründete, schriftliche Bestätigung der Stadt bzw. Gemeinde vorzulegen ist. 

 

 

4.

Spielverlegungen

 

Diese sind spätestens 10 Tage vor dem ursprünglichen Termin mittels Formular "Antrag auf eine gebührenpflichtige Spielverlegung" beim Klassenleiter zu beantragen.

 

 

5.

Evtl. Entscheidungsspiel(e) / Relegationsrunde

 

Sie werden nach § 32/32a SpO durchgeführt.

 

 

6.

Nachholspiele

 

Als mögliche Nachholtermine gelten alle Di/Mi/Do und die Wochenenden, an denen die Terminlisten keine Spiele vorsehen.

 

 

7.

Auf- und Abstieg / Relegation

 

Kreisoberliga:

1 Aufsteiger zur Gruppenliga Frankfurt-West

Maximal 5 Absteiger zur Kreisliga A – Richtzahl 18

Klausel: Wird durch Auf- und Abstieg vor Beginn der Relegation die Mannschaftszahl 18 unterschritten, verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

Relegation: Der Tabellenzweite relegiert zur Gruppenliga. Der Verein, der in der Abschlusstabelle unmittelbar vor den Absteigern platziert ist, bestreitet eine Relegation mit dem Tabellenzweiten der Kreisliga A.

 

Kreisliga A:

1 Aufsteiger zur Kreisoberliga Friedberg

Maximal 8 Absteiger zur Kreisliga B – Richtzahl 18

Klausel: Wird durch Auf- und Abstieg vor Beginn der Relegation die Mannschaftszahl 18 unterschritten, verringert sich die Zahl der Absteiger entsprechend.

Relegation: Der Tabellenzweite relegiert zur Kreisoberliga. Der Verein, der in der Abschlusstabelle unmittelbar vor den Absteigern platziert ist, bestreitet eine Vierer-Relegation mit den drei Tabellenzweiten der Kreisligen B.

 

Kreisligen B:

Jeweils 1 Aufsteiger zur Kreisliga A Friedberg.

Relegation: Der jeweilige Tabellenzweite relegiert zur Kreisliga A.

 

 

 

 

 

8.

Platzaufbau

 

Auf die Beachtung des § 56 der SpO durch den Platzverein wird besonders hingewiesen.

 

 

 

9.

Pässe

 

Beim Spiel fehlende Pässe sind innerhalb von 8 Tagen dem Klassenleiter unaufgefordert vorzulegen. Die Vorlage einer Kopie ist möglich. Das Spielen auf Passkopie (als Ersatz des Passes) ist nicht zulässig.

 

 

10.

Spielberichtsbogen / Freiumschlag

 

Es sind zwei Spielberichtsbogen zu erstellen. Dem Schiedsrichter ist durch den Platzverein ein adressierter, mit einer Briefmarke versehener Briefumschlag zur Verfügung zu stellen.

Dies gilt auch für Spiele der 2. Mannschaften.

 

 

11.

Eintrittspreise

 

Jeder Verein hat 5 HFV-Ausweiskarten erhalten, die zum freien Eintritt bei einem Spiel seines Vereins berechtigen.

Ungültige Karten und auch sonstige abgelaufene Ausweise aller Art sind einzuziehen und dem Klassenleiter zuzusenden.

 

Empfohlene Höchst-Eintrittspreise:

 

Laut Beschluss der Vereinsvertreter wurden folgende Höchst-Eintrittspreise festgelegt:

 

Kreisoberliga:

  3,00

  2,50

Männliche Erwachsene

Rentner, Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr,
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende

 

Kreisliga A:

  2,50

  2,00

Männliche Erwachsene

Rentner, Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr,
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende

 

Kreisligen B:

  2,00

  1,50

Männliche Erwachsene

Rentner, Jugendliche ab vollendetem 16. Lebensjahr,
Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende

 

Frauen haben generell freien Eintritt !

 

 

Kreisfußballausschuss Friedberg

Stand:  10. Juli 2010

 

Durchführungsbestimmungen


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